Informationen zum Fehlen im Unterricht

Die genauen Verfahrensweisen sind in diesem Merkblatt detailliert beschrieben.

Das Allerwichtigste in Kürze:

  • Freistellung vom Unterricht
    • nur im Vorhinein durch die Beratungslehrerinnen oder Frau Rosenow
  • Entschuldigungsheft
    • Die Entschuldigung muss innerhalb einer Woche erfolgen, sonst gelten die gefehlten Stunden als unentschuldigt.
  • Erkrankung
    • Krankmeldung bis 9 Uhr per E-Mail an krankmeldungbvs@oberhausen.de
    • ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung bei den Fachlehrkräften nach der Gesundung.
  • Erkrankung im Laufe des Schultages
    • persönliche Abmeldung bei der Kurslehrkraft oder im Sekretariat, sonst gelten die gefehlten Stunden als unentschuldigt
  • Fehlen im Sportunterricht (nur) am Nachmittag
    • Abmeldung, wie oben beschrieben
    • bei gehäuftem Fehlen im Sportunterricht ggf. Verhängung einer Attestpflicht für das Fach Sport
  • Fehlen bei Klausuren
    • Abmeldung, wie oben beschrieben
    • Ihr braucht bei Erkrankung für den Klausurtag kein Attest mehr; im Einzelfall aber ggf. Verhängung einer Attestpflicht
    • nach Gesundung unverzüglich Antrag auf Nachschreibklausur
    • Klausuren dürfen nur nachgeschrieben werden, wenn der Grund nicht vom Schüler/der Schülerin zu verantworten ist.
    • Eine Führerscheinprüfung berechtigt nicht zum Nachschreiben einer Klausur!
  • Hinweis zu den Klausuren
    • In Klausuren nicht abgegebene iPads, Smartphones, -watches etc. gelten automatisch als schwerer Täuschungsversuch.