Informationen zum Fehlen im Unterricht
Die genauen Verfahrensweisen sind in diesem Merkblatt detailliert beschrieben.
Das Allerwichtigste in Kürze:
- Freistellung vom Unterricht
- nur im Vorhinein durch die Beratungslehrerinnen oder Frau Rosenow
- Entschuldigungsheft
- Die Entschuldigung muss innerhalb einer Woche erfolgen, sonst gelten die gefehlten Stunden als unentschuldigt.
- Erkrankung
- Krankmeldung bis 9 Uhr per E-Mail an krankmeldungbvs@oberhausen.de
- ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung bei den Fachlehrkräften nach der Gesundung.
- Erkrankung im Laufe des Schultages
- persönliche Abmeldung bei der Kurslehrkraft oder im Sekretariat, sonst gelten die gefehlten Stunden als unentschuldigt
- Fehlen im Sportunterricht (nur) am Nachmittag
- Abmeldung, wie oben beschrieben
- bei gehäuftem Fehlen im Sportunterricht ggf. Verhängung einer Attestpflicht für das Fach Sport
- Fehlen bei Klausuren
- Abmeldung, wie oben beschrieben
- Ihr braucht bei Erkrankung für den Klausurtag kein Attest mehr; im Einzelfall aber ggf. Verhängung einer Attestpflicht
- nach Gesundung unverzüglich Antrag auf Nachschreibklausur
- Klausuren dürfen nur nachgeschrieben werden, wenn der Grund nicht vom Schüler/der Schülerin zu verantworten ist.
- Eine Führerscheinprüfung berechtigt nicht zum Nachschreiben einer Klausur!
- Hinweis zu den Klausuren
- In Klausuren nicht abgegebene iPads, Smartphones, -watches etc. gelten automatisch als schwerer Täuschungsversuch.